ABC
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Unsere Leistungen


LEISTUNGEN

-GRUNDPFLEGE UND VERSORGUNG NACH SGB XI UND SGB XII
-Körperpflege
-Zubereitung und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
-Mobilität
-Hauswirtschaftliche Versorgung
-BEHANDLUNGSPFLEGE NACH SGB V
-ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

Wir sind ein ambulanter Pflegedienst und arbeiten nach dem Gesellschafterprinzip. Im Rahmen einer GmbH versorgen mehrere Gesellschafter (zum Beispiel ex. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Altenpfleger/innen) ihre Kunden selbständig innerhalb eines kleinen Teams.
Körperpflege
Waschen
Duschen
Baden
Mund- und Zahnpflege
Rasieren
Kämmen
Darm- und Blasenentleerung
Zubereitung und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
Zubereitung einer warmen Mahlzeit
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
Frühstück
Abendbrot
Oder einer Zwischenmahlzeit
Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Essen und Trinken
Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
Mobilität
Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen
Lagern / Betten
Bett machen und richten
Lagerung
Mobilisierung
An- und Auskleiden
Hilfestellung oder komplette Übernahme beim An- und Auskleiden
Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Aussuchen von wettergerechter und passender Kleidung
Gehen / Stehen (Transfer)
Treppensteigen
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Transport und Begleitung zum Arzt
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
Hauswirtschaftliche Versorgung
Reinigung der Wohnung
Waschen, bügeln und zusammenlegen der Wäsche und Kleidung
Wechseln der Bettwäsche
Einkaufen
BEHANDLUNGSPFLEGE NACH SGB V
Blutzuckermessung
Blutdruckmessung
Injektionen
Infusionen
Katheterpflege
Wundversorgung
Port – System Versorgung
Parenterale Ernährung
Stomaversorgung
Verbände und Kompressionsverbände
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
Übernahme der Pflege bei Abwesenheit der pflegenden Angehörigen
Vermittlung von Dienstleistungen aller Art, wie eine Hilfe im Garten oder beim Zusammenbau der Möbel
Übernahme der Nachsorge nach Ihrem Krankenhausaufenthalt
Durchführung einer Pflegegradberatung sowie einer MDK – Begleitung
Sicherung Ihrer Alltagskompetenz durch eine Demenzbetreuung
Durchführung einer Pflegeberatung nach §37 SGB XI

 





 

                                                   Organisatorisches

Korrespondenz mit Behörden und anderen Instanzen
Hilfestellung oder volle Übernahme beim Zusammenstellen, Übersetzen sowie Verschicken von Schriftstücken bei Schriftwechsel
Hilfestellung und / oder volle Übernahme bei telefonischer Kommunikation, Email oder Fax
Begleitung und Transport zu Terminen
Organisation und Begleitung bei Krankenhauseinweisungen
Organisation der Einweisung im Vorfeld durch Kontakt mit dem behandelnden Arzt
Organisation und Umgestaltung von bestehenden Terminen des Patienten auf den Krankenhausaufenthalt ausgerichtet
Information der Angehörigen und ggf. Betreuer
Packen der Tasche
Kontrolle der Wohnung: Abschaltung der Elektrogeräte, Entsorgung des Abfalls
Empfang des Transportes
Abschließen der Haustür
Begleitung und Übersetzung während des Transportes
Übergabe der erforderlichen Unterlagen (Überleitungsbogen)
Begleitung und Übersetzung bei Neuaufnahme im Krankenhaus
Organisation und Begleitung bei Krankenhausentlassung
Kontaktherstellung mit dem Krankenhaus, dem Patienten, den Angehörigen und oder Betreuer zur Abklärung des Entlassungstermins
Kontaktherstellung zu den behandelnden Ärzten
Stellen von erforderlichen Anträgen im Vorfeld
Einkaufen von Lebensmittel und Getränken im Vorfeld
Empfang des Patienten in der Häuslichkeit und das Aufschließen der Wohnung
Aushändigung des Entlassungsbriefes an den Hausarzt
Organisation, Übersetzung, Hilfestellung oder volle Übernahme bei der Antragstellung bei der Pflegekasse
Beratung und Aufklärung über etwaige Leistungen
Anforderung und Hilfestellung oder volle Übernahme bei der Antragstellung und Übersendung
Hilfestellung oder volle Übernahme bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen
Häusliche Entlastung und Betreuung
Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung
Beratung und Aufklärung über erforderliche Umbaumaßnahmen
Kontaktaufnahme und Terminabstimmung zur Beratungsstelle
Hilfestellung oder volle Übernahme bei der Antragstellung zur Kostenübernahme, Einholen von Kostenvoranschlägen
Anwesenheit und Übersetzung bei Gesprächen mit Beratungsstellen
Anwesenheit und Übersetzung bei Durchführung von entsprechenden Maßnahmen
Haushaltsnahe Unterstützung
Reinigen der Wohnung (nicht nur des allgemein üblichen Lebensbereichs)
Handwerkliche Hilfen, die keinen Fachdienst erfordern (Wechseln von Glühlampen, Umstellen der Möbel, Aufhängen von Lampen, Bildern, etc.)
Briefkastenservice (Post holen und / oder Hilfe bei der Durchsicht und / oder Übersetzung)
Versorgung der Haustiere (Füttern, Reinigen von Tierkäfigen und Tiertoiletten, Ausführen der Tiere, Begleitung zum Tierarzt)
Keller- und Flurreinigung
Fahrdienste
Verpflegung
Pflanzen gießen und pflegen
Entrümpelung (keine Haushaltsauflösungen)
Botengänge
Einkäufe
Alltagsbegleitung
Gemeinsame Arztbesuche
Gemeinsame Besuche von religiösen Einrichtungen
Gemeinsame Besuche sozialer Natur, wie Kinobesuch, Besuch einer Bücherhalle, Besuch eines Zoos, Besuch eines Frisörs
Gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof
Gemeinsamer Spaziergang
Begleitung zur Ausübung eines Freizeitangebotes oder Hobbys
Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme zweckmäßiger Beschäftigungen
Handarbeiten wie das Nähen, Stricken, Häkeln, Basteln
Gartenarbeit
Gesellschaftsspiele
Auf stundenweise basierte Verhinderungspflege
Unterstützung bei einer kurzen Abwesenheit der pflegenden Angehörigen z. B. um einen Arzttermin wahrzunehmen oder für eine kurze Auszeit zum Ausspannen
Vermeidung von Gefahrensituationen in Abwesenheit der Pflegeperson bei vorliegender Eigen- oder Fremdgefährdung
Sicherungsanruf / Sicherungsbesuch
Ein Telefonat mit dem Patienten zur vereinbarten Uhrzeit zur Rückversicherung und Abklärung des Zustandes des Patienten
Ein Hausbesuch mit dem Patienten zur vereinbarten Uhrzeit zur Rückversicherung und Abklärung des Zustandes des Patienten
Pflegebegleitung
Unterstützung der pflegenden Angehörigen bei der Betreuung
Hilfestellung oder volle Übernahme bei Kontaktaufnahme, Kommunikation und Übersetzung bei erforderlicher Heimaufnahme
Gemeinsames Aussuchen und Besichtigen von stationären Pflegeeinrichtungen
Gemeinsames Organisieren und Wahrnehmen von Terminen vor der Aufnahme
Hilfestellung oder volle Übernahme und Übersetzung bei Antragstellungen
Entspannende Aktivität zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und der Gesellschaftsfähigkeit
Balance- und Bewegungsübungen (Gymnastik, Tänze, Spiele)
Übungen zum Gedächtnistraining ( Fotoalben anschauen, Biographie zusammen durchsprechen, Memory spielen)
Musizieren, Malen, Basteln
Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung
Lesen und Vorlesen aus Büchern, Briefen, Tageszeitungen
Erinnerungsübungen (Ansehen von Fotos, Singen von Liedern, besondere Tagesabläufe, wie Ausflüge oder einprägende Ereignisse durchsprechen)
Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen
Gemeinsames Einräumen des Kleiderschrankes
Gemeinsame Terminplanung
Gemeinsames Spülen, Abtrocknen, Staubwischen
Gemeinsames Einkaufen
Gemeinsame Tagesplanung & -strukturierung
Gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten
ABC- Pflegeteam und Pflegesachleistungen
Was macht ABC- Pflegeteam GmbH & CO.KG ?
Der ABC- Pflegeteam unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dies sind vor allem:
körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen,
Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.
Der ABC- Pflegeteam ermöglicht Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
Was sind ambulante Pflegesachleistungen und wie hoch sind diese?
Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (pro Monat). Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad:
Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.
Welche Wahlmöglichkeiten haben Pflegebedürftige?
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung und Zusammenstellung des von ihnen gewünschten Leistungsangebots in der häuslichen Pflege. Sie sind vom Pflegedienst vor Vertragsschluss und zeitnah nach jeder wesentlichen Veränderung durch einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten ihrer konkret beabsichtigten Leistungsinanspruchnahme zu informieren. Dadurch bleibt die Gestaltungsmöglichkeit mit der damit verbundenen Kostenfolge für die Pflegebedürftigen im Rahmen ihres jeweiligen Pflegearrangements transparent und nachvollziehbar. Zu beachten ist, dass die Pflegedienste von den Pflegekassen zugelassen sein müssen, um Leistungen über sie abrechnen zu können.
Einen guten Überblick unter anderem über zugelassene Pflegedienste geben die Leistungs­ und Preisvergleichslisten, die die Pflegekassen auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung stellen, die aber auch im Internet abrufbar sind.
Welche Möglichkeiten bietet der Umwandlungsanspruch?
Wird der Leistungsbetrag für ambulante Pflegesachleistungen nicht oder nicht voll für den Bezug ambulanter Sachleistungen ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag auch verwendet werden, um eine zusätzliche Kostenerstattung für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag zu beantragen. Auf diese Weise können maximal 40 Prozent des jeweiligen ambulanten Sachleistungsbetrags umgewandelt werden.
Die Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Hierzu zählen auch die Gesundheits- und Pflegeassistenten.
Darunter fallen beispielweise Tätigkeiten wie:
moderne Wundversorgung
Verbandswechsel
Kompressionstherapie
Medikamentengabe oder das Stellen der Medikamente
Dekubitus Behandlung
Blutdruck- und Blutzuckermessung als auch die Insulingabe.
Infusionstherapien
Operationsnachsorge
Stomaversorgung
Port Versorgung
Parenterale Ernährung
Und vieles mehr
Im Prinzip bieten wir nahezu alles an, was die medizinische Versorgung hergibt.
Wann ist eine Behandlungspflege notwendig?
Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung.
Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, kommt die examinierte Pflegekraft ins Haus.
Krankenhausvermeidungspflege
Manchmal verordnet ein Mediziner die Behandlungspflege, wenn sich durch die medizinische Versorgung zu Hause der Aufenthalt in einem Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt. In diesem Fall spricht man von Krankenhausvermeidungspflege.
Kosten und Dauer der medizinischen Behandlungspflege
Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt vollständig die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt:
Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen, die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom Arzt entsprechend begründet werden.
Bei einer Krankenhausverhinderungspflege ist eine Geltungsdauer von bis zu vier Wochen möglich. Rechnet der Arzt mit einer Pflegedauer, die diesen Zeitraum überschreitet, dann wird der Medizinische Dienst (kurz: MD, früher bekannt als MDK) eingeschaltet. Eventuell erhält der Patient dann einen Pflegegrad (bis zu sechs Monate).
Bei weiteren Fragen, wenden sie sich gerne an unser Team. Wir beraten und helfen ihnen gerne!
Durchführung einer Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Professionelle Pflege
“Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse, Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.” (ICN-Definition von Pflege)
Mit einem ambulanten Pflegedienst nach SGB XI erhalten Sie eine umfassende Unterstützung bei der Grundpflege. Durch die häusliche Pflege wird den Betroffenen ein Umzug beispielweise in eine Pflegeeinrichtung erspart und ein selbstbestimmtes Leben trotz gesundheitlicher bedingter Einschränkungen gefördert.
Ein Pflegedienst nach SGB XI sichert die Grundpflege Ihrer Angehörigen und entlastet Sie sowie ihre Angehörigen im Alltag. So können sich ihre Angehörigen weiterhin Ihrem Beruf nachgehen und sich um die alltäglichen Dinge im Leben kümmern, wie etwa die Erledigung der Einkäufe. Die häusliche Pflege wird in diesem Fall von den Pflegekräften des Pflegedienstes übernommen. So wissen Sie zu jeder Zeit, dass Sie oder Ihr Angehöriger in den besten Händen ist und ihm die Betreuung zuteil wird, die er benötigt.
Mit einem Pflegedienst nach SGB XI erhalten pflegebedürftige Angehörige die Pflege und Betreuung, die Sie im Alltag benötigen.
Hierzu gehören folgende Inhalte:
Hilfe bei der Körperpflege
Waschen
Duschen
Baden
Mund- und Zahnpflege
Rasieren
Kämmen
Darm- und Blasenentleerung
Mobilisieren und Aktivieren
Lagern / Betten
Bett machen und richten
Mobilisation
Gehen / Stehen (Transferübernahme)
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Transport und Begleitung zum Arzt
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Frühstück
Abendbrot
Zwischenmahlzeiten
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Essen und Trinken
Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
An- und Auskleiden
Hilfestellung oder komplette Übernahme beim An- und Auskleiden
Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Aussuchen von wettergerechter und passender Kleidung
Bei weiteren Fragen, wenden sie sich gerne an unser Team. Wir beraten und helfen ihnen gerne!
















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